Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen nach aktuellem Recht „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein.
Leistungen, die „das Maß des Notwendigen übersteigen“ dürfen weder vom Arzt „auf Kasse“ abgerechnet noch von den Krankenkassen bezahlt werden.
Hausärztliche Versorgung
Kassenleistungen
- Akut- und Notfallversorgung, wenn Sie medizinische Hilfe benötigen
- Behandlung Ihrer chronischen Erkrankung / DMP – Programme der Krankenkassen (Diabetes, KHK, Asthma, COPD)
- Wundversorgung und Nachbehandlungen nach Krankenhausaufenthalten
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
- Diagnostik: EKG, Lungenfunktion, Langzeit-Blutdruckmessung, Ultraschalluntersuchungen des gesamten Bauchraumes einschl. der Harnwege
- Hausbesuch / Pflegeheimbesuche
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL, Selbstzahler-Leistungen)
- Atteste und Bescheinigungen
- Reiserücktrittsattest/ kleines Gutachten / Einspruch Versicherung etc.
- Reiseimpfungen/-beratungen
- Tauglichkeitsuntersuchungen
- Vorsorgeuntersuchungen ausserhalb der Kassenleistungsintervalle ohne ärztliche Indikation (Hautkrebsscreening, „Herz“ EKG auf Wunsch einschl. Beratung und Untersuchung, „Lunge“ Spirometrie einschl. Beratung und Untersuchung, Ultraschall Bauchorgane)
- Patientenverfügung
Die Berechnung dieser Leistungen erfolgt in Anlehnung an die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und kann in der Praxis erfragt werden.